„… Zur Klarstellung soll im Folgenden auf die wesentlichen Punkte im Rahmen der erfolgten Prüfung der VSA durch das BayLDA als der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingegangen werden…“
„… Zur Klarstellung soll im Folgenden auf die wesentlichen Punkte im Rahmen der erfolgten Prüfung der VSA durch das BayLDA als der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingegangen werden…“